Garantie

GARANTIE UND GEWÄHRLEISTUNG

Der Hersteller der Autogasanlage gewährt auf die Autogasteile der Anlage ab dem Tag des Einbaus eine Garantie von 2 Jahren oder 50.000 km, je nachdem, was zuerst eintrifft.

Eine spezielle Garantie auf Teile vom Motor, in dem die Gasanlage verbaut ist, besteht seitens des Herstellers oder Lieferanten nicht. Auf Wunsch ist aber eine Garantieversicherung über uns möglich.

Es können bestimmte Bauteile oder fast der ganze Motor versichert werden. Es gibt allerdings auch Fahrzeuge, die nicht versicherbar sind.

Sollten Sie Interesse haben, Ihr umgerüstetes Fahrzeug zu versichern, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Garantiefälle für die Autogasanlagenteile können nur vom Umrüstbetrieb abgewickelt werden. Teile dürfen nur vom Fachbetrieb gewechselt werden. Schäden am Fahrzeug und daraus resultierende Folgeschäden, die durch die Autogasanlagen verursacht werden könnten, unterliegen nicht der Gewährleistung & Garantie des Lieferanten und Herstellers der Anlagenteile.

Die Garantie und Gewährleistung erlischt sofort, wenn Wartungsintervalle nicht wie vorgeschrieben eingehalten werden und wenn versucht wird, eigenmächtig in die Software der Autogasanlage einzugreifen.

Garantie & Gewährleistung ist hier ausgeschlossen bei

Entsorgung — Verschrottung von Fahrzeugen

Fahrzeuge, in denen eine Gasanlage eingebaut wurde, müssen vor der Entsorgung bzw. Verschrottung von einem autorisierten Einbaubetrieb entleert werden.

Werkstatt umgezogen

Unsere Werkstatt ist umgezogen, die neue Adresse lautet: 

Bahnhofstr. 9a • 15754 Friedersdorf

Unsere Webseite wird in Kürze aktualisiert.
Melden Sie sich bei Fragen unter kontakt@autogas-service-marzahn.de oder 0170 / 733 54 27