Garantie
GARANTIE UND GEWÄHRLEISTUNG
Der Hersteller der Autogasanlage gewährt auf die Autogasteile der Anlage ab dem Tag des Einbaus eine Garantie von 2 Jahren oder 50.000 km, je nachdem, was zuerst eintrifft.
Eine spezielle Garantie auf Teile vom Motor, in dem die Gasanlage verbaut ist, besteht seitens des Herstellers oder Lieferanten nicht. Auf Wunsch ist aber eine Garantieversicherung über uns möglich.
Es können bestimmte Bauteile oder fast der ganze Motor versichert werden. Es gibt allerdings auch Fahrzeuge, die nicht versicherbar sind.
Sollten Sie Interesse haben, Ihr umgerüstetes Fahrzeug zu versichern, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Garantiefälle für die Autogasanlagenteile können nur vom Umrüstbetrieb abgewickelt werden. Teile dürfen nur vom Fachbetrieb gewechselt werden. Schäden am Fahrzeug und daraus resultierende Folgeschäden, die durch die Autogasanlagen verursacht werden könnten, unterliegen nicht der Gewährleistung & Garantie des Lieferanten und Herstellers der Anlagenteile.
Die Garantie und Gewährleistung erlischt sofort, wenn Wartungsintervalle nicht wie vorgeschrieben eingehalten werden und wenn versucht wird, eigenmächtig in die Software der Autogasanlage einzugreifen.
Garantie & Gewährleistung ist hier ausgeschlossen bei
- Abnutzung der Autogasanlage durch unsachgemäßen Gebrauch
- Undichtigkeit der Auspuffanlage
- Mehrverbrauch durch verschmutzte Filter
- Schäden an Katalysatoren und Lambdasonden
- Defekter Zündanlage
- Fehler an der Motorelektronik
- Verschlissenen Zündkerzen, Kabeln und Spulen
- Nichteinhaltung der Betriebsanleitung
- Wartung durch nicht autorisierte Werkstätten
- Fehler an der OBD-Steuerung
- Falsch eingebauten Teilen
- Fehlender Zertifizierung der Autogasteile
- Nichteinhalten der vorgegebenen Wartungsintervalle
Entsorgung — Verschrottung von Fahrzeugen
Fahrzeuge, in denen eine Gasanlage eingebaut wurde, müssen vor der Entsorgung bzw. Verschrottung von einem autorisierten Einbaubetrieb entleert werden.